Die Baumkontrolleure der Stadt hatten festgestellt, dass die Verkehrssicherheit der betroffenen Bäume nicht mehr gewährleistet werden kann. Die Vitalität der beiden Eschen ist deutlich reduziert und es besteht der Verdacht auf Eschentriebsterben. Daher duldet die Fällung keinen Aufschub.
Um den Artenschutz trotz der laufenden Vogelschutzzeit bestmöglich zu beachten, wurde die Maßnahme zuvor mit dem Grünflächenamt der Stadt Pulheim sowie der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises und der ausführenden Firma abgestimmt.
Für die Dauer der Fällarbeiten wird die Fahrbahn einseitig in den betroffenen Bereichen blockiert sein. Ein Passieren der Engstelle auf der Gegenfahrbahn ist möglich.
(2. Mai 2024)