Informationen für Erziehungsberechtigte
Pulheim, 13. Februar 2020 – Während der Karnevalstage wird die Abteilung „Außen- und Ermittlungsdienst“ des städtischen Ordnungsamts verstärkt kontrollieren, ob die Vorgaben des Jugendschutzes eingehalten werden.
Dazu gehört, dass Branntwein, branntweinhaltige Getränke und Lebensmittel nur an Jugendliche ab 18 Jahren ausgegeben werden dürfen. Dies gilt auch für Tabakwaren. Wein, Bier und ähnliche Getränke mit geringem Alkoholgehalt dürfen hingegen schon an Jugendliche ab 16 Jahren ausgeschenkt werden. Bei Datenträgern mit jugend-gefährdenden Inhalten (Spiele, Filme) gelten die entsprechenden Altersangaben.
Das Jugendamt der Stadt Pulheim hat deshalb im Vorfeld alle Kioske, Tankstellen, Karnevalsgesellschaften und Getränkemärkte im Stadtgebiet angeschrieben und dazu aufgefordert, die Jugendschutzbestimmungen zum Verkauf von Alkohol einzuhalten.
Jugendamt gibt Hinweise zum richtigen Verhalten
Darüber hinaus ist das Jugendamt Ansprechpartner für Erziehungsberechtigte, die mit ihren Kindern das Thema „Alkohol“ besprechen möchten. Dort erhalten Eltern und Erziehungsberechtigte auch Tipps und Hinweise zum richtigen Verhalten, die sie an die Kinder und Jugendlichen vermitteln können: Denn klare Regeln und Absprachen helfen, ohne Alkoholkonsum lustige Karnevalstage mit Spaß an der Freude zu verbringen. Mitarbeiterin Bianca Kremp beantwortet Fragen dazu unter der Rufnummer 02238/808-311. Außerdem gibt es beim Jugendamt entsprechende Informationsmaterialien für Erziehungsberechtigte.