Unterstützung für die Wirtschaft
Unterstützung für Gewerbetreibende
Seit dem heutigen Freitag können Soforthilfen von Bund und Land Nordrhein-Westfalen für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen beantragt werden. Das vollelektronische Antragsverfahren läuft über die Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie Nordrhein-Westfalen.
Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge der Coronavirus-Pandemie können Gewerbetreibende auf Antrag Gewerbesteuervorauszahlungen herabsetzen lassen. In einigen Fällen kann dies erst nach Prüfung durch das Finanzamt erfolgen. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, Anträge auf zinslose Stundungen zu stellen.
Die Antragstellung soll möglichst einfach sein. Dennoch muss der Antrag – das Formular ist beigefügt – kurz begründet werden. Diese Informationen dienen dazu, eine zügige Einzelfallprüfung zu gewährleisten und somit schnell Hilfe zu ermöglichen.
Sollte der Gesetzgeber weitergehende Entscheidungen beispielsweise zur Erhebung der Gewerbesteuer auf den Weg bringen, wird die Stadt Pulheim entsprechend darüber informieren. Selbstverständlich werden immer die aktuell geltenden Regelungen bei der Bearbeitung der Anträge berücksichtigt.
Für Fragen stehen Ihnen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Steuerabteilung unter den Telefonnummern 02238/808- 208, -410 und -440 zur Verfügung.
Pulheimer Unternehmerinnen und Unternehmer können sich mit ihren Fragen an die Wirtschaftsförderung der Stadt Pulheim wenden. Diese ist erreichbar unter der Rufnummer 02238/808-499 oder per E-Mail unter sebastian.wagnerpulheimde.
Antragsformular Gewerbesteuervorauszahlung
Plattform für lokale Unternehmen
Eine Gruppe Pulheimer Bürgerinnen und Bürger hat die Plattform www.pulheim-lokal.de ins Leben gerufen. Dort werden lokale Geschäfte, Dienstleister und Restaurants aufgeführt, die für die Zeit der Coronavirus-Pandemie gezwungen sind, ihre Unternehmen völlig anders aufzustellen. Damit will die Initiative die Pulheimer Unternehmen unterstützen und zugleich den Menschen einen Service anbieten. Denn hier finden Interessierte beispielsweise, welches Restaurant einen Lieferdienst anbietet und welche Handwerker zur Verfügung stehen. Die Anmeldung für die Unternehmer ist kostenlos und per E-Mail unter anmeldungpulheim-lokalde möglich.
Pulheimer Helden: Lieblingsorte durch Online-Gutscheinkauf unterstützen
Auch drei junge Pulheimerinnen und Pulheimer wollen die lokalen Betriebe unterstützen. Unter www.pulheim-helden.de haben ein Student, eine Studentin sowie eine Auszubildende ehrenamtlich die Non-Profit-Plattform „Pulheimer Helden“ ins Leben gerufen, um Unternehmen zu helfen, die ihren Betrieb aufgrund der aktuellen Lage nur eingeschränkt aufrechterhalten können oder diesen vorübergehend sogar vollständig einstellen mussten. Über die Internetseite können Gutscheine von lokalen Einzelhändlern, Dienstleistern, Gaststätten sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen, die sich kostenlos bei „pulheim-helden“ registriert haben, erworben werden. Damit fließt den betroffenen Betrieben das Geld bereits zum jetzigen Zeitpunkt und vollständig zu. Die Gutscheine gelten für das jeweils ausgewählte Unternehmen und können dann dort später eingelöst werden. Für Bank- und Transaktionsgebühren werden vier Prozent des Gutscheinwerts erhoben. Diese Gebühr fällt grundsätzlich für die Käuferinnen und Käufer des Gutscheins an.
„Eine tolle Idee, die mit viel Fachkompetenz realisiert worden ist. Das ehrenamtliche Engagement der jungen Leute zeigt, was auch in so einer schwierigen Zeit bei uns in Pulheim möglich ist“, betont Bürgermeister Keppeler.
Ehrenamtliche Hilfe
Einkaufsservice
Hier sind einige Beispiele für ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe aufgeführt:
- In der Katholischen Pfarrgemeinde St. Kosmas & Damian in Pulheim haben sich viele Ehrenamtliche bereit erklärt, in der Not zu helfen. Vermittelt wird der Einkaufsservice über die Telefonnummer 0178-1134618.
- Bei der katholischen Kirchengemeinde „Am Stommelerbusch“ – Stommeln, Sinnersdorf und Stommelerbusch – haben die Nachbarschaftsinitiativen „Herz und Hand“ aus Sinnersdorf und „ratundtat“ aus Stommeln ein Netz aufgebaut, über das Hilfe organisiert und unter 02238/4784432 abgerufen werden kann.
Über den „Lotsenpunkt“ des Katholischen Kirchengemeindeverbands Brauweiler, Geyen und Sinthern unterstützen Ehrenamtliche – darunter auch Mitglieder der Initiative „Nachbarn helfen Nachbarn“ und der evangelische Christusgemeinde Brauweiler – mit einem Einkaufshilfe-Service. Dieser ist telefonisch unter 0172/2387166 oder per E-Mail lotsenpunktabteigemeindende zu erreichen. Die evangelische Christusgemeinde ist unter der Rufnummer 0221/9918464 oder per E-Mail unter evelyn.buchnerekirde zu erreichen. - Die Evangelische Kirchengemeinde Pulheim bietet in ihren Bezirken einen Einkaufnotdienst für Menschen an, die aufgrund einer Vorerkrankung oder ihres Alters zu den Risikogruppen gehören. Wer Hilfe benötigt, kann sich telefonisch melden:
Friedenskirche Sinnersdorf: 0157/3326-7426
Kreuzkirche Stommeln: 02238/2874
Gnadenkirche Pulheim: 02238/50938 - Die Ehrenamtsbörse der Stadt Pulheim und der Seniorenbeirat unterstützen bei der Suche und der Vermittlung von ehrenamtlichen Einkaufshilfen. Anmeldungen nehmen der Vorsitzende des Seniorenbeirats Rolf Behrmann unter der Telefonnummer 02234/84307 und Heinz Abs, Koordinator der Ehrenamtsbörse, unter der Rufnummer 02238/14242 entgegen.
- Auch der DRK Kreisverband Rhein-Erft e.V. hat in den vergangenen Tagen mit ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kräften einen kostenlosen Einkaufsservice ins Leben gerufen. Von Montag bis Freitag können Seniorinnen und Senioren ihre Waren bis 16 Uhr bestellen und erhalten diese dann möglichst bis zum übernächsten Werktag. Der Einkaufsservice ist erreichbar unter der Rufnummer 02271/606115 oder per E-Mail unter einkaufsservicedrk-rhein-erftde.
Außerdem bieten viele Pulheimerinnen und Pulheimer in den sozialen Netzwerken schnelle Nachbarschaftshilfe an – sei es für Einkäufe, Spaziergänge mit dem Hund oder andere wichtige Erledigungen.
Unterstützung für Kulturschaffende
Unterstützung für Kulturschaffende
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat eine Soforthilfe in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro zur Unterstützung von Kulturschaffenden auf den Weg gebracht. Freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie und damit verbundener Absagen von Engagements finanzielle Probleme haben, erhalten aus diesen Mitteln eine Einmalzahlung von bis zu 2.000 Euro. Nähere Auskünfte erteilt die Kulturabteilung der Stadt Pulheim unter der Rufnummer 02238/808-188.
Sonderprogramm "Heimat 2020" für gemeinnützige Vereine und Organisationen
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Sonderprogramm „Heimat 2020“ aufgelegt, um die Folgen der Coronavirus-Pandemie für gemeinnützige Vereine oder Organisationen abzumildern. Zur Überwindung eines durch die Corona-Krise verursachten existenzgefährdenden Liquiditätsengpasses können diese einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen.
Das Antragsverfahren ist vollständig digitalisiert und erfolgt ab sofort über die Homepage des Ministeriums www.mhkbg.nrw/themen/heimat/sonderprogramm-heimat-2020. Anträge können dort bis zum 4. Dezember 2020 eingereicht werden.