Wahlergebnisse
Briefwahlantrag
Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich in der Woche vor Ostern an die Bürgerinnen und Bürger versandt. Wer nicht im Wahllokal wählen, sondern sich die
Briefwahlunterlagen nach Hause oder an eine alternative Adresse senden lassen möchte, kann dies schriftlich unter Angabe von Name, Geburtsdatum und gewünschter
Versandadresse beantragen. Der Antrag kann per E-Mail an wahlenpulheimde gesendet werden oder über den folgenden Link erfolgen: https://kdvz.nrw/briefwahlantrag.php?gkz=350 (Öffnet in einem neuen Tab)
Zusätzlich können Anträge vor Ort im Einwohnermeldeamt oder Wahlbüro abgegeben werden.
Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist leider nicht möglich (§17 Abs. 1 Satz 3 Landeswahlordnung).
Für Fragen rund um die Landtagswahl stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der Telefonnummer 02238/808-617 zur Verfügung.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Wahlhelfer gesucht
Die Vorbereitungen für die am 15. Mai 2022 stattfindende Landtagswahl laufen bereits auf Hochtouren. Neben den städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an diesem Tag als ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz sind, sucht die Stadt Pulheim weitere helfende Hände von interessierten Bürgerinnen und Bürgern.
Warum und wie unterstützen?
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten einen Einblick hinter die Kulissen einer Wahl, können Demokratie live erleben und leisten einen wichtigen Beitrag für die Möglichkeit freier Wahlen. Sie sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl, überprüfen die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses, geben Stimmzettel aus und vermerken die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis. Zusätzlich unterstützen sie bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk.
Die Wahlzeit beginnt um 8 Uhr und endet um 18 Uhr. Hiernach findet die Auszählung der Stimmen statt.
Wer kann Wahlhelfer*in werden?
Alle Personen, welche am Tag der Wahl (15.05.2022):
- die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und
- mindestens 18 Jahre alt sind und
- seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl ihre Hauptwohnung in NRW haben.
Für die Tätigkeit als Wahlhelfende sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich.
Es wird darauf geachtet, in jedem Vorstand auch erfahrene Kräfte einzusetzen.
Zur Vorbereitung wird auch eine Schulung im Rathaus angeboten, bei der die genauen Abläufe während des Wahltages und auch die darauffolgende Auszählung der Stimmen erläutert wird.
Sollten Wünsche hinsichtlich des Einsatzortes oder Ihrer Funktion bestehen, geben Sie dies bitte an.
Es wird versucht die Wünsche zu realisieren, dies kann jedoch aus organisatorischen Gründen nicht garantiert werden.
Erfrischungsgeld
Wahlhelfer*in bei der Urnenwahl: 40,00€
Zusätzlich für die Teilnahme an einer Schulung: 20,00€