Der Rat der Stadt Pulheim hat am 02.07.2024 den Lärmaktionsplan der Stufe 4 einstimmig beschlossen. Die erläuternde Vorlage mit den umfassenden Unterlagen zum Beschluss des Rates können hier (Öffnet in einem neuen Tab) eingesehen werden.
Der beschlossene Lärmaktionsplan der Stufe 4 kann am Ende dieser Seite unter der Rubrik "Download" bezogen werden.
Anlass der Lärmaktionsplanung
Im Juni 2005 hat das europäische Parlament und der europäische Rat über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm eine neue Richtlinie 2002/49/EG (vom 25. Juni 2002) beschlossen. Nach dieser Richtlinie sind Städte und Gemeinden verpflichtet, strategische Lärmkarten zu erstellen, aus denen die Lärmbelastung hervorgeht, und Aktionspläne zu erarbeiten, in denen konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung festgelegt werden. Diese Lärmkarten und die daraus abgeleiteten Maßnahmen sind alle fünf Jahre nach ihrer Erstellung zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten.
Mit den Lärmaktionsplänen steht den Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ein nachhaltiges und langfristiges Konzept zum Abbau von Lärmbelastungen zur Verfügung, das die städtebauliche Entwicklung und Verkehrsplanung berücksichtigt, einschließlich der Information der Öffentlichkeit.
Ziele der Lärmaktionsplanung
Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Darüber hinaus sollen ruhige Gebiete erhalten werden.
Die Lärmkarten sollen den Städten und Gemeinden einen Überblick über die Lärmsituation in ihrem Gemeindegebiet geben. Sie machen die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar. Dort, wo besonders hohe Lärmbelastungen vorliegen, müssen die Kommunen Lärmaktionspläne aufstellen. Maßnahmen, die kurz- oder mittelfristig oder auch über einen langen Zeitraum umgesetzt werden sollen, werden in den Plan aufgenommen. Das bedeutet, es werden Prioritäten gesetzt. Ruhige Gebiete können in den Plan aufgenommen werden, damit sie vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden.
Die Öffentlichkeit erhält im Rahmen von Beteiligungsverfahren zu jeder Fortschreibung der Lärmaktionsplanung die Möglichkeit, an der Lärmaktionsplanung mitzuwirken.
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