Beschreibung
Verantwortlich für die Sicherheit der Veranstaltung ist der jeweilige Veranstalter oder der Betreiber der Einrichtung. Diese müssen auch eine Brandsicherheitswache einrichten. Da nicht alle Veranstalter in der Lage sind, eine Brandsicherheitswache selbst zu organisieren, ist gesetzlich festgeschrieben, dass die Brandsicherheitswache von der örtlichen Feuerwehr gestellt wird.
Um dies frühzeitig planen zu können, ist seitens des Veranstalters das unten stehende Infodatenblatt sowie der Antrag auf Brandsicherheitswache mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ausgefüllt und unterschrieben an die Feuerwehr Pulheim zu senden.