Beschreibung
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs gehört zu den Aufgaben der Stadt. Die Kolleginnen und Kollegen des Verkehrsaußendienstes kontrollieren und verwarnen unzulässige Halt- und Parkvorgänge. In Einzelfällen und bei besonderen Gefahrenlagen kann ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug abgeschleppt werden.
Bitte beachten Sie die einzelnen Verfahrensfristen und Formvorschriften. Oft wird ein Bußgeldbescheid nur erlassen, weil die Einzahlung des Verwarngeldes nicht rechtzeitig erfolgte.
Einlassungen gegen Verwarnungen bzw. Einsprüche gegen Bußgeldbescheide sind grundsätzlich schriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift) bei den genannten Kollegen und Kolleginnen einzureichen.
Die Überwachung des fließenden Verkehrs (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen) erfolgt durch die Polizei und/oder den Rhein-Erft-Kreis.