Beschreibung
Für den Ausschank alkoholischer Getränke in einer Gaststätte, in einem Restaurant oder Imbiss, etc. ist eine Gaststättenerlaubnis nach § 2 Abs. 1 Gaststättengesetz erforderlich. Diese Erlaubnis ist sowohl personen-, als auch objektbezogen und muss daher auch bei Übernahme einer bestehenden Schankwirtschaft neu beantragt werden.
Für die Erteilung der Erlaubnis müssen diverse Unterlagen, wie z.B. Zuverlässigkeitsnachweise, Stellungnahmen, Baupläne, etc., eingereicht werden. Die detaillierte Auflistung hierzu finden Sie in unten stehendem Merkblatt.
Bevor Sie die Unterlagen zusammenstellen, empfiehlt es sich, mit der zuständigen Sachbearbeiterin Kontakt aufzunehmen.