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Stadt Pulheim

Kinderreisepass

Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder ab der Geburt ein eigenes Reisedokument

ACHTUNG: Kinderreisepässe können nur noch bis zum 31.12.2023 beantragt und ausgestellt werden! Ab dem 01.01.2024 werden Kinderreisepässe weder ausgestellt noch verlängert! Für alle Kinder (auch 0-11 Jahre) müssen ab diesem Zeitpunkt bei Bedarf bzw. für Auslandsreisen, entweder ein biometrischer Reisepass oder ein Personalausweis beantragt werden! Beachten Sie hierbei bitte auch die Ausstell- und Lieferzeiten der entsprechenden Ausweise (Reisepass ca. 4-6 Wochen bzw. Personalausweis ca. 2-3 Wochen). Weitere Informationen hierzu erhalten sie unter der Rubrik Reisepass und Personalausweis. Bis zum 31.12.2023 ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum.

Beschreibung

Für Kinder ab dem 1. Lebenstag bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres

Erläuterungen und Hinweise

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