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Stadt Pulheim

DeutschlandTicket Schule ersetzt gültige Schülertickets

Das DeutschlandTicket Schule ersetzt in Kürze die gültigen SchülerTickets beziehungsweise PrimaTickets für Grundschulkinder.

Bürgermeister Keppeler: Mehrwert für Schülerinnen und Schüler

Dieses Ticket, mit dem Schülerinnen und Schüler dann alle Verkehrsmittel der 2. Klasse im Nahverkehr, Straßen- und Stadtbahnen sowie U-Bahnen und Busse in ganz Deutschland nutzen können, sendet die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG) allen derzeitigen Nutzerinnen und Nutzern automatisch um den Monatswechsel per Post zu.

„Dieses Angebot stellt für die Schülerinnen und Schüler einen echten Mehrwert dar. Ich danke allen Beteiligten, dass dieses Konzept realisiert werden kann“, sagt Bürgermeister Frank Keppeler. Bereits im Sommer hatte der Rat der Stadt Pulheim auf Vorschlag der Verwaltung die Einführung des Deutschlandtickets beschlossen. Anschließend waren entsprechende Verhandlungen mit der REVG notwendig, um die Voraussetzungen zu schaffen. Dies ist nun gelungen.

Für freifahrberechtigte Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen bleiben die Zuzahlungen auch für das DeutschlandTicket Schule unverändert bei 14 Euro pro Monat für das erste freifahrberechtigte Kind einer Familie und 7 Euro pro Monat für das zweite freifahrberechtigte Kind. Für weitere Geschwisterkinder ist kein Eigenanteil zu entrichten. Die darüberhinausgehenden Kosten übernimmt die Stadt Pulheim als Schulträger. Für freifahrberechtigte Grundschulkinder sind wie schon zuvor beim PrimaTicket keine Zuzahlungen zu entrichten.

Interessierte Schülerinnen und Schüler, die noch kein Ticket besitzen und für die keine Freifahrberechtigung besteht, können das DeutschlandTicket Schule ab sofort zum Preis von 29 Euro pro Monat beantragen. Die neuen Antragsformulare der REVG sind auf der städtischen Homepage www.pulheim.de (Öffnet in einem neuen Tab) über die Themenkachel „Schule & Bildung“ abrufbar oder in den Schulen erhältlich. Die ausgefüllten Anträge sind grundsätzlich in den Schulen einzureichen.

(21. November 2023)

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