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Stadt Pulheim

Hinweise zum Winterdienst

Einsetzender Schneefall und aufkommende Eisglätte sind ein Fall für den städtischen Winterdienst. Aber auch Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer beziehungsweise Anliegerinnen und Anlieger haben die gemäß Straßenreinigungssatzung übertragene Winterwartungspflicht zu beachten.

Damit gilt auch in Pulheim: Winterdienst ist Teamarbeit!

Der städtische Winterdienst

Der städtische Winterdienst wird von den Mitarbeitenden des städtischen Bauhofs geleistet. Wenn die Wettervorhersage die Entstehung von Glätte oder Schneefall ankündigt, werden durch einen Bereitschaftsmitarbeiter zu festgelegten Uhrzeiten Kontrollfahrten im Stadtgebiet durchgeführt. Diese beginnen im Bedarfsfall bereits morgens um 3 Uhr.
 
Wird Glätte festgestellt, werden über eine Telefonkette die übrigen Bereitschaftsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter alarmiert und Streueinsätze auf vier Streufahrzeugen gefahren, damit möglichst alle Hauptdurchgangsstraßen bis morgens 7 Uhr geräumt und gestreut sind, um den Berufsverkehr so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. 

Grundsätzlich erfolgt der städtische Räum- und Streudienst – je nach Witterungslage auch mehrfach im Laufe eines Tages bzw. einer Nacht – nach einem Stufenplan, in dem die zu sichernden Verkehrsflächen nach dem Grad der Dringlichkeit festgelegt sind: 

  • Stufe 1: Verkehrswichtige und gefährliche Straßen wie zum Beispiel Hauptdurchgangsstraßen und Strecken mit gefährlichen Steigungen. Diese Straßen werden bei jedem Glättegrad gestreut.
  • Stufe 2: Nebenstraßen, die erst angefahren werden, wenn Glatteis vorherrscht.
  • Stufe 3: Reine Anliegerstraßen, in denen die jeweiligen Anliegerinnen und Anlieger bzw. Eigentümerinnen und Eigentümer die Winterwartungspflicht übernehmen. 

Es gibt zudem Straßen mit überörtlicher Bedeutung, die nicht in die Zuständigkeit der Stadt Pulheim fallen. Hier übernimmt die Räumung der jeweilige Straßenbaulastträger, zum Beispiel der Rhein-Erft-Kreis oder der Landesbetrieb Straßenbau NRW. 

Zusätzlich übernimmt das Bauhofteam den manuellen Winterdienst auf den Bürgersteigen in den Innenstadtbereichen, an wichtigen Fußgängerüberwegen, an Bushaltestellen sowie auf den Bürgersteigen vor städtischen Liegenschaften.

Trotz intensiver Vorbereitungen weist der städtische Winterdienst darauf hin, dass nicht alle Wetterereignisse beherrschbar sind. Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer müssen bei Schnee und Eis grundsätzlich vorsichtig sein. Ein dem Straßenzustand angepasstes Verhalten vermindert das Risiko von Unfällen, und auch sorgfältig geparkte Autos am Straßenrand erleichtern den Winterräumdienst.    


Private Streu- und Räumpflicht auf Gehwegen

Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind verpflichtet, Gehwege bei Schnee und Eisglätte zu räumen und zu streuen. Art und Umfang dieser übertragenen Winterwartungspflicht sind in § 4 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Pulheim festgelegt. Diese steht hier (Öffnet in einem neuen Tab) zum Download bereit.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Grundsätzlich müssen Gehwege in einer Breite von 1,5 Meter sofort nach Beendigung des Schneefalls geräumt werden.
  • Bei Eis- und Schneeglätte sind die Gehwege zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten ist. Ihre Verwendung ist nur in bestimmten Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen erlaubt.
  • In der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr (sonn- und feiertags von 9 Uhr bis 20 Uhr) gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind am Folgetag (werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr) zu beseitigen. 

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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