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Stadt Pulheim

Stadtverwaltung verschickt Bescheide für Grundbesitzabgaben und Hundesteuer

19.1.2022: In Kürze erhalten die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Pulheim Post vom Steueramt der Stadt Pulheim: Am heutigen Mittwoch, 19. Januar 2022, werden mehr als 25.000 Jahresbescheide für die Grundbesitzabgaben und die Hundesteuer 2022 verschickt.

  • Wichtige Servicenummern für Rückfragen

    Für Rückfragen und weitere Auskünfte steht die Steuerabteilung unter der Telefonnummer 02238/808-440 zur Verfügung. Die Erreichbarkeit kann aufgrund des zu erwartenden höheren Telefonaufkommens insbesondere in den ersten Tagen nach Versand der Jahresbescheide möglicherweise eingeschränkt sein.

    Für die An-, Um- und Abbestellung von Abfallgefäßen ist das Pulheimer Abfallberatungszentrum (PAZ) zuständig. Das hierfür auszufüllende Formular ist auf der Homepage der Stadt Pulheim unter der  Rubrik Abfallberatung (Öffnet in einem neuen Tab) abrufbar. Telefonisch ist das PAZ unter der Rufnummer 02238/839714, per Fax unter 02238/839713 und per E-Mail unter  abfallberatungpaz-pulheimde zu erreichen.

    Fragen zur Ermittlung der Berechnungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühren beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Tiefbauamtes unter der Telefonnummer 02238/808-138, für die Straßenreinigungsgebühren unter der Telefonnummer 02238/808-483.   

    Soweit Bürgerinnen und Bürger noch nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen und dies wünschen, ist online unter der Rubrik Bürgerservice der entsprechende  Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats (Öffnet in einem neuen Tab) als Download hinterlegt. Für Rückfragen steht die Abteilung Zahlungsabwicklung unter den Rufnummern 02238/808-343 und -144 zur Verfügung. 

Erläuterungen und Hinweise

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