Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende
Über das Thema Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende diskutierten die Ratsmitglieder während der gestrigen Sitzung ausführlich. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass Ausschussvorsitzende grundsätzlich eine zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 417,20 Euro erhalten. Davon können Ausnahmen beschlossen werden – notwendig ist jedoch eine Zwei-Drittel-Mehrheit.
Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, diese zusätzliche Aufwandsentschädigung nicht zu gewähren. Diese Praxis hatte auch in der vergangenen Ratsperiode nach einstimmigen Ratsbeschluss aus Gründen der Konsolidierung gegolten. Zum Beginn der neuen Ratsperiode hatten nun die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beantragt, den Ausschussvorsitzenden ein Sitzungsgeld in Höhe von 417,20 Euro für jede stattgefundene Sitzung zu zahlen. Werden fünf Sitzungen je Ausschuss – die Regelung umfasst sechs Ausschüsse – zugrunde gelegt, belaufen sich die Kosten für den Änderungsvorschlag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD auf rund 12.500 Euro im Jahr.
In seiner Haushaltsrede zu Beginn der Sitzung hatte Bürgermeister Keppeler sehr deutlich gemacht, dass dies angesichts der noch nicht abzuschätzenden Folgen der Coronavirus-Pandemie, des erneuten Lockdowns und der Einschränkungen, mit denen die Bürgerinnen und Bürger konfrontiert seien, ein völlig falsches Signal sende.
In namentlicher Abstimmung folgten die Ratsmitglieder zwar mit großer Mehrheit dem Vorschlag der Verwaltung, die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit wurde jedoch verfehlt. Vor der Abstimmung über den Vorschlag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen wies Bürgermeister Keppeler darauf hin, dass – sollte dieser Antrag nicht die notwendige Mehrheit erhalten – die gesetzliche Vorgabe in Kraft trete. „Dies wird allerdings eine noch teurere Regelung“, sagte er. Der Rat folgte dann dem Antrag, zusätzliche Aufwandsentschädigungen für Ausschussvorsitzende pro Sitzung zu zahlen. Zuvor hatten sich jedoch der Bürgermeister, die Vertreterinnen und Vertreter aller anderen Ratsfraktionen sowie das Einzelratsmitglied in ihren Redebeiträgen von der Regelung distanziert und so deutlich gemacht, dass sie sich grundsätzlich weiterhin für den Verzicht aussprechen.