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Stadt Pulheim

Schülerfahrtkosten

Unter bestimmten Voraussetzungen können Schülerfahrtkosten erstattet werden. Informationen finden Sie hier

ÖPNV-Angebote im Rahmen der Schülerbeförderung

In NRW gilt das Schulträgerprinzip, das heißt, der Antrag auf Fahrkostenerstattung ist unabhängig vom Wohnsitz beim Schulträger der besuchten Schule zu stellen.

Die Schülerfahrkostenverordnung macht den Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten u.a. davon abhängig, dass der Schulweg (der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und Schule) in der einfachen Entfernung

in der Primarstufe mehr als 2 km,
in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und
in der Sekundarstufe II mehr als 5 km
beträgt. Hierbei wird der Schulweg zur nächstgelegenen Schule berücksichtigt.

Der Schulträger der besuchten Schule ist lediglich zur Erstattung der Kosten verpflichtet, die für die wirtschaftlichste und für die Schülerin oder den Schüler zumutbare Beförderung zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform notwendig entstehen.
Der Schulträger entscheidet über die wirtschaftlichste Beförderung. In der Regel gilt die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln als die wirtschaftlichste Beförderungsart.

DeutschlandTicket Schule

Das DeutschlandTicket kann seit 01.05.2023 zum Preis von 49 €/Monat erworben werden. Es berechtigt zur Nutzung des Stadt- und Regionalverkehrs in ganz Deutschland.

Mit Erlass vom 02.06.2023 haben das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, das Ministerium für Schule und Bildung und das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr beschlossen, den Bezug des DeutschlandTickets auch für Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Schülerbeförderung zu ermöglichen. Eine Entscheidung hierüber obliegt dem jeweiligen Schulträger.

Der Rat der Stadt Pulheim hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die Einführung des DeutschlandTickets Schule im Schuljahr 2023/2024 beschlossen. Eine Fortsetzung dieses Angebotes ist abhängig von der weiteren Finanzierung dieses vergünstigten Tickets.

Ab dem 01.12.2023 ersetzt das DeutschlandTicket Schule die bisherigen SchülterTickets bzw. PrimaTickets für Schülerinnen und Schüler. Dieses Ticket, mit dem Schülerinnen und Schüler alle Verkehrsmittel der 2. Klasse im Nahverkehr, Straßen- und Stadtbahnen sowie U-Bahnen und Busse in ganz Deutschland nutzen können, sendet die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG) allen derzeitigen Nutzerinnen und Nutzern automatisch um den Monatswechsel per Post zu.

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der REVG.

Grundschulen

Grundschülerinnen und Grundschüler haben – sofern eine Freifahrberechtigung vorliegt – die Möglichkeit, das DeutschlandTicket Schule zu erhalten. Hierfür besteht ein Rahmenvertrag mit der REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft. Die Kosten für die DeutschlandTicket werden in der Primarstufe vollständig vom Schulträger übernommen.

Eine Freifahrberechtigung besteht, wenn die nächstgelegene Grundschule mehr als 2 km (kürzester Fußweg zwischen Schule und Wohnung) entfernt liegt. Den Antrag für ein DeutschlandTicket Schule erhalten Sie im Schulsekretariat der Grundschule oder unter folgendem Link:

 DeutschlandTicket SchulePDF-Datei1,04 MB

Weiterführende Schulen und Schule an der Jahnstraße

Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen und der Schule an der Jahnstraße haben – sofern eine Freifahrberechtigung vorliegt – die Möglichkeit, das sogenannte DeutschlandTicket Schule zu erhalten. Hierfür besteht ein Rahmenvertrag mit der REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft. 

Eine Freifahrberechtigung besteht – wie oben dargestellt -, wenn die nächstgelegene Schule mehr als 3,5 km (bezogen auf die Sekundarstufe I und Klasse 10 eines Gymnasiums mit G8) bzw. mehr als 5 km (bezogen auf die Sekundarstufe II) entfernt liegt. Maßgeblich ist der einfache, kürzeste Fußweg zwischen Schule und Wohnung.

Die Kosten für das DeutschlandTicket Schule werden ab dem 01.12.2023 – analog zum SchülerTicket – bei den weiterführenden Schulen weitestgehend vom Schulträger übernommen, sofern eine Freifahrberechtigung vorliegt. Seitens der Eltern ist ein Eigenanteil an die REVG zu entrichten. Für das 1. Kind fällt ein Eigenanteil von 14 €/Monat an, für das 2. Kind beträgt dieser 7 €/Monat. Für evtl. weitere Geschwisterkinder, die das DeutschlandTicket Schule beziehen, ist kein Eigenanteil zu entrichten.

Liegt keine Freifahrberechtigung vor, besteht für die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen und der Förderschule Jahnstraße die Möglichkeit, das DeutschlandTicket Schule zum Selbstzahlerpreis von 29 €/Monat (Preis gültig ab 01.12.2023) zu beziehen.

Den Antrag für ein DeutschlandTicket Schule erhalten Sie im Schulsekretariat oder unter folgendem Link:

 DeutschlandTicket SchulePDF-Datei1,04 MB

Frau Katharina Dickel
Mitarbeiter

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • pixabay

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