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Stadt Pulheim

Bekämpfung von Korruption

Am 1. März 2005 trat das Korruptionsbekämpfungsgesetz der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, verabschiedet am 16. Dezember 2004, in Kraft. Dieses Gesetz zielt darauf ab, Transparenz zu schaffen und Korruption zu verhindern.

Am 1. März 2005 trat das Korruptionsbekämpfungsgesetz der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, verabschiedet am 16. Dezember 2004, in Kraft. Dieses Gesetz zielt darauf ab, Transparenz zu schaffen und Korruption zu verhindern.

Im kommunalen Bereich betrifft das Gesetz Gemeinden, Gemeindeverbände sowie deren Eigenbetriebe und ähnliche Einrichtungen, einschließlich Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligungen. Es gilt für alle Beschäftigten in diesen Bereichen, für kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie sachkundige Bürgerinnen und Bürger. Darüber hinaus betrifft es natürliche und juristische Personen (Unternehmen), die sich um öffentliche Aufträge bewerben.

Das Gesetz definiert Korruption allgemein als:

  • Missbrauch eines öffentlichen Amtes in der Verwaltung, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats
  • Fehlverhalten aufgrund äußerer Veranlassung oder Eigeninitiative
  • Erlangen oder Anstreben eines Vorteils für sich oder Dritte
  • Schaden oder Nachteil für die Allgemeinheit, unmittelbar oder mittelbar
  • Geheimhaltung oder Verschleierung des Fehlverhaltens

Um Korruption vorzubeugen, soll das Korruptionsbekämpfungsgesetz größtmögliche Transparenz schaffen. Diese Transparenz wirkt präventiv auf die zur Auskunft verpflichteten Amtsträgerinnen und Amtsträger. Die Offenlegungspflicht und die damit verbundenen Kontrollmöglichkeiten sollen verhindern, dass es überhaupt zu Korruptionsstraftaten kommt.

Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen veröffentlicht die Stadt Pulheim nachfolgend die Tätigkeiten der Ratsmitglieder und sachkundigen Bürgerinnen und Bürger in den Gremien.

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