Kommunale Wärmeplanung in Pulheim
Wo steht Pulheim?
In Pulheim wurde im März 2023 sowohl im Umwelt-, als auch im Planungsausschuss beschlossen, einen Antrag zur Förderung der kommunalen Wärmeplanung zu stellen.
Der Förderantrag wurde im Sommer 2023 gestellt. Die Förderzusage steht derzeit noch aus (Stand Februar 2024).
Nach einer Förderzusage wird ein Ingenieurbüro per Ausschreibung gesucht, mit welchem die Stadt einen kommunalen Wärmeplan erarbeiten wird. Die Ausschreibung wird erfahrungsgemäß mit mindestens 3 Monaten angesetzt. Die Wärmeplanerstellung ist mit einer Projektdauer von 12 Monaten angesetzt.
Genereller Ablauf einer Kommunalen Wärmeplanung
Genereller Ablauf einer Kommunalen Wärmeplanung
Bei der Wärmeplanung müssen zwei grundsätzliche Fragen beantwortet werden:
- Wie viel Wärme wird aktuell vor Ort gebraucht (Bestandsanalyse)?
Zunächst wird der Ist-Zustand dargestellt. Diese sog. Bestandsanalyse beinhaltet z. B. die aktuellen Wärmebedarfe, die eingesetzten Energieträger, die vorhandenen Wärmeerzeugungsanlagen und die relevanten Energieinfrastrukturen. - Mit welcher Wärmequelle und Infrastruktur kann die Wärme in Zukunft bereitgestellt werden und wie hoch ist der zukünftige Wärmebedarf (Potenzialanalyse)?
Bei der Potenzialanalyse wird u. a. geprüft, welche unterschiedlichen Energiequellen perspektivisch für die Wärmeversorgung verfügbar sind. Das kann z. B. die Abwärme aus lokalen Rechenzentren oder die Nutzung von Erneuerbaren Energien für die Wärmeversorgung von öffentlichen Gebäuden oder Wohngebieten sein. Auch die vorhandene und notwendige Infrastruktur ist Bestandteil der Planungen. Beispielhaft kann hier der Ausbau des Stromnetzes für Wärmepumpen genannt werden oder andere geeignete Maßnahmen. - Auf dieser Grundlage werden verschiedene Szenarien entwickelt (Szenarioentwicklung), mit welchen die Möglichkeiten einer klimaneutralen Wärmebereitstellung bis zum Jahr 2045 aufgezeigt werden.
- Die aufgezeigten Wege zur Klimaneutralität sollten anschließend in eine Wärmewendestrategie umgesetzt werden, um die Wärmeversorgung langfristig umzustellen.
Vorträge der Infoveranstaltung für Politik und Fachöffenltichkeit
Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung informierten Expertinnen und Experten im Pulheimer Rathaus Verwaltung, Politik und Interessierte über die gesetzlichen Anforderungen sowie den allgemeinen, theoretischen Ablauf einer Wärmeplanerstellung.
Die Vortragsfolien des Vortrags von Markus Schäfer, von der Landesgesellschaft Energery4Climate, finden Sie hier zum Download.
Vortragsfolien zur Kommunaler Wärmeplanung
Weiterführende Dokumente und Links zur Kommunalen Wärmeplanung
FAQ zur Kommunalen Wärmeplanung
Gibt es in Pulheim bereits einen Wärmeplan?
Nein, in Pulheim gibt es noch keinen kommunalen Wärmeplan.
Eine Aussage über mögliche zukünftige Energieträger kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden.
Wann wird es einen Wärmeplan in Pulheim geben?
Pulheim wird spätestens bis zum 30.06.2028 einen Wärmeplan vorlegen. Mit Erhalt der Fördermittelzusage werden die vorbereitenden Tätigkeiten und die Umsetzung gestartet.
Muss ich meine Heizung jetzt tauschen?
Solange kein kommunaler Wärmeplan vorliegt, können bestehende Heizungen weiter betrieben und repariert werden. Mit dem erstellten Wärmeplan wird sich auch herauskristallisieren, welche Energieträger in Pulheim ausgebaut werden könnten und welche Wärmegewinnungsarten in Frage kommen.
Heizungen müssen nur dann verpflichtend ausgetauscht werden, wenn sie mit der inzwischen veralteten Konstant-Temperatur-Technik laufen oder mit Öl bzw. Gas befeuert werden und seit mindestens 30 Jahren laufen.
Alle anderen fossilen Heizungen können so lange weiterlaufen, bis sie kaputt gehen.
Gibt es schon Kommunen, die eine Wärmeplanung durchgeführt haben?
Ab dem 01. Januar 2024 ist die gesetzliche Pflicht zur Wärmeplanerstellung deutschlandweit in Kraft getreten.
In NRW gibt es 4 Pilotkommunen, die sich vor 2024 bereits auf den Weg zur Erstellung eines Wärmeplans gemacht haben: Coesfeld zusammen mit Borken, Kamp-Lintfort, Köln und Mönchengladbach.
Einen fertigen Wärmeplan hat beispielsweise die Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Öffnet in einem neuen Tab) bereits veröffentlicht. Auch die Stadt Freiburg beschreitet den Weg hin zu einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung. Grundlage ist der 2021 im Gemeinderat beschlossene „Masterplan Wärme Freiburg 2030“ (Öffnet in einem neuen Tab). Weitere Bespiele sind u.a. auf der Homepage des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende (Öffnet in einem neuen Tab) (KWW) zu finden.
Warum braucht es ein Wärmeplanungsgesetz?
Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Mit mehr als der Hälfte des Endenergieverbrauchs verursacht die Wärmeversorgung derzeit einen wesentlichen Teil des Treibhausgasausstoßes in Deutschland. Im Gebäudesektor stammt die Wärme noch überwiegend aus fossilen Energiequellen wie Erdgas und Öl. Das macht Deutschland zudem von anderen Staaten abhängig und ist auf Dauer nicht mehr bezahlbar.
Kommunen, Stadtwerke, Energieversorger und Gebäudeeigentümer brauchen Orientierung für ihre Investitionsentscheidungen. Je früher sie zukunftsweisende Entscheidungen treffen können, desto günstiger wird die zukünftige Energieversorgung für jeden Einzelnen. Genau hier setzt das Wärmeplanungsgesetz an, denn ein Wärmeplan ist das strategische Planungsinstrument für die klimaneutrale Wärmeversorgung der Zukunft.