Beschreibung
Neuanmeldung
Für eine Neuanmeldung beim Einwohnermeldeamt benötigen Sie von allen anzumeldenden Personen die Ausweispapiere (Personalausweis/Reisepass und Kinderausweis) zur Identitätsüberprüfung und Änderung der Anschrift. Sollte eine Person keinen Ausweis besitzen, legen Sie bitte die entsprechende Geburtsurkunde vor.
Es ist ausreichend, wenn eine Person stellvertretend die restlichen Familienmitglieder anmeldet. Bitte bevollmächtigen Sie schriftlich die Person, die Sie anmelden soll. Eine Abmeldung bei der alten Meldebehörde entfällt, dies wird für Sie von uns erledigt.
Ab 1.11.2015 müssen Sie bei Neuanmeldungen und Umzug innerhalb des Stadtgebiets eine Wohnungsgeberbestätigung ausgefüllt und unterschrieben vorlegen.
Umzug innerhalb des Stadtgebiets
Wenn Sie innerhalb des Pulheimer Stadtgebiets umgezogen sind, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt wieder neu anmelden. Hierfür benötigen Sie zur Identitätsprüfung und Änderung der Anschrift von allen anzumeldenden Personen den Personalausweis. Es ist ausreichend, wenn eine Person stellvertretend die restlichen Familienmitglieder anmeldet. Bitte bevollmächtigen Sie schriftlich die Person, die Sie anmelden soll.
Ab 1.11.2015 müssen Sie bei Neuanmeldungen und Umzug innerhalb des Stadtgebiets eine Wohnungsgeberbestätigung ausgefüllt und unterschrieben vorlegen.
Änderung Fahrzeugschein
Falls Sie im Besitz eines Privat-Kfz sind, besteht die Verpflichtung, den Fahrzeugschein ändern zu lassen. Wenn Sie innerhalb des Rhein-Erft-Kreises umziehen, können Sie diese Änderung bei uns erledigen. Es fallen für den Rhein-Erft-Kreis Verwaltungsgebühren in Höhe von 10,80 Euro an, die hier zu zahlen sind.
Wenn Sie von außerhalb des Rhein-Erft-Kreises zugezogen sind, müssen Sie Ihr Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim, neu anmelden (Tel. 02271/83-0).