Beschreibung
Führerscheinantrag
Die erforderlichen Unterlagen für Führerscheinanträge der Klassen A, A1, B, BE, C, C 1E, CE sowie für begleitetes Fahren ab 17 Jahren erfragen Sie bitte bei Ihrer Fahrschule.
Umschreibung von alten Führerscheinen in den neuen EU-Führerschein
Die Umschreibung muss aufgrund der zu leistenden Unterschrift persönlich erfolgen. Bringen Sie bitte ein biometrisches Lichtbild mit. Der vorhandene Führerschein wird von uns eingezogen, im Gegenzug erhalten Sie eine vorläufige Fahrerlaubnis für drei Monate, die jedoch nur in Deutschland gültig ist.
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Hierfür bringen Sie den Gerichtsentscheid mit, auf dessen Grundlage Ihnen der Führerschein entzogen wurde, sowie ein biometrisches Passbild. Des Weiteren muss ein polizeiliches Führungszeugnis beantragt werden. Die Beantragung des Führungszeugnisses erfolgt direkt bei Abgabe der übrigen Unterlagen beim Einwohnermeldeamt.
Verlust oder Diebstahl
Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins wenden Sie sich bitte direkt an die Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim, Tel. 02271/83-0.