Beschreibung
Für die Abgabe alkoholischer Getränke – sowohl entgeltlich, als auch kostenfrei – bei öffentlichen Veranstaltungen, wie z.B. Märkten und Festen, Karnevalssitzungen, etc., ist eine sogenannte Gestattung (vorübergehende Gaststättenerlaubnis) gem. § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz erforderlich.
Den Antrag hierfür stellen Sie mittels beigefügtem Formular. Dieses senden Sie bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben mindestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn an die zuständige Sachbearbeiterin Beate Stumpf.