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Stadt Pulheim

Vorübergehende Gaststättenerlaubnis

Vorübergehende Gaststättenerlaubnis für die Ausgabe alkoholischer Getränke

Beschreibung

Für die Abgabe alkoholischer Getränke – sowohl entgeltlich, als auch kostenfrei – bei öffentlichen Veranstaltungen, wie z.B. Märkten und Festen, Karnevalssitzungen, etc., ist eine sogenannte Gestattung (vorübergehende Gaststättenerlaubnis) gem. § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz erforderlich.

Den Antrag hierfür stellen Sie mittels beigefügtem Formular. Dieses senden Sie bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben mindestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn an die zuständige Sachbearbeiterin Beate Stumpf.

Erläuterungen und Hinweise

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