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Stadt Pulheim

Gewerbeanmeldung, -abmeldung und -ummeldung

Gewerbe anmelden, abmelden oder ummelden

Beschreibung

Anmeldung

Der Beginn eines selbständigen Betriebs eines bestehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung beziehungsweise einer unselbständigen Zweigstelle oder die Verlegung aus einem anderen Meldebereich ist gemäß § 14 Abs. 1 GewO der örtlich zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen.

Ummeldung

Die Verlegung eines selbständigen Betriebs eines bestehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle sowie die Erweiterung der gewerblichen Tätigkeit ist gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1+2 GewO der örtlich zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen.

Abmeldung

Die Einstellung der gewerblichen Tätigkeit (auch aufgrund Verlegung in einen anderen Meldebezirk) ist gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 der GewO gleichzeitig der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Eine Abmeldung kann persönlich, schriftlich mit Formular oder formlos (per Fax oder Post) oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen.

Erläuterungen und Hinweise

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