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Stadt Pulheim

Ausschüsse

Die Entscheidungen des Rates werden von Ausschüssen vorbereitet. Nach der Gemeindeordnung ist die Stadt Pulheim verpflichtet, mindestens den Hauptausschuss (gleichzeitig auch Finanzausschuss) und den Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden.

Die Arbeit der Ausschüsse und des Rats

Die Entscheidungen des Rates werden von Ausschüssen vorbereitet. Nach der Gemeindeordnung ist die Stadt Pulheim verpflichtet, mindestens den Hauptausschuss (gleichzeitig auch Finanzausschuss) und den Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden.

Zur Erörterung wichtiger Probleme kann der Rat freiwillig weitere Ausschüsse einrichten. In Pulheim bedient sich der Rat der Arbeit von insgesamt neun Fachausschüssen. Die Ausschüsse unterstützen den Rat und sind gleichzeitig Bindeglied zwischen Rat und Verwaltung. 


Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger

Im Gegensatz zu den Pflichtausschüssen, denen nur Ratsmitglieder angehören, können in den anderen Ausschüssen auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner zu Mitgliedern bestellt werden.

Wie der Rat tagen auch die Ausschüsse in der Regel öffentlich. Ausnahmen gelten für den Rechnungsprüfungsausschuss und den Vergabeausschuss.

Sofern den Ausschüssen keine ausdrücklichen Entscheidungsbefugnisse vom Rat übertragen worden sind, werden ihre Entschlüsse dem Rat oder dem Hauptausschuss als Empfehlung zugeleitet. Dort wird abschließend beraten und entschieden.


Einwohner und Sachverständige können nach vorheriger Beschlussfassung zur Beratung einzelner Tagesordnungspunkte hinzugezogen werden.

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